Bei der Paarberatung, bzw. der Paartherapie orientieren wir uns sowohl an verhaltenstherapeutischen als auch systemischen Grundsätzen. Insbesondere die Transparenz der Vorgehensweise erscheint uns bei der gemeinsamen Besprechung und Definition der zur Zielerreichung eingesetzten Methoden sehr wichtig.
Ein weiterer Grundsatz ist die kompetenzorientierte
Vorgehensweise. Hier sollen zentrale Kompetenzen des Paares, so zum Beispiel
Kommunikations-, Problemlösungs- und Bewältigungskompetenzen mittels Paarübungen
gefördert werden. Wir gehen davon aus, dass das Paar durch die Förderung oder den Erwerb
von wichtigen Bewältigungskompetenzen Alltags- und Partnerschaftsprobleme besser
überwinden kann und darüber hinaus dazu befähigt und trainiert wird, künftige
Anforderungen und Schwierigkeiten kompetenter anzugehen und zu bewältigen. Hilfe zur
Selbsthilfe ist hier ein weiterer Grundsatz des therapeutischen Ansatzes.
Allgemeiner Hinweis:
Eine Paartherapie oder Paarberatung kann
nicht über die Krankenversicherung abgewickelt werden. Grundsätzlich kommen
Krankenkassen nur für die Behandlung von individuellen Krankheiten auf.
Hilfe bei
der Überwindung sozialer Konflikte wird ausdrücklich aus dem therapeutischen Bereich
ausgenommen ("Zur Ausübung von Psychotherapie gehören nicht psychologische
Tätigkeiten, die die Aufarbeitung und Überwindung sozialer Konflikte oder sonstige
Zwecke außerhalb der Heilkunde zum Gegenstand haben."
Psychotherapeutengesetz § 1, Absatz 3).
Das heißt, Partnerschaftskonflikte - auch schwerwiegende - gelten
nicht als Gegenstand der Heilkunde, deshalb werden Paartherapien und -beratungen nicht
bezahlt, auch nicht von privaten Krankenkassen.